SELBSTZAHLERLEISTUNGEN Milliardenbusiness IGeL
01.09.2011
Der Ärztetag hat die Musterberufsordnung bezüglich Selbstzahlerleistungen geändert. Ärzte müssen nun schriftlich über Kosten informieren. Das nutzt Patienten und Ärzten, analysiert A&W-Redakteur Peter Leveringhaus.
Die Zahlen im Gesundheitswesen sprechen eine klare Sprache: Weder die Gesetzliche, noch die Private Krankenversicherung werden auf Dauer noch dieselben Leistungen wie heute finanzieren können. Wohl nicht mal nur vergleichbare – Kassenbeiträge lassen sich ebenso wenig beliebig erhöhen wie steuerliche Zuschüsse aus maroden Haushalten. Und damit drohen auch den Ärzten langfristig weiter sinkende Honorare. Der langjährige BÄK-Präsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe hält es deswegen „für legitim, über IGeL zu informieren“. Also sie auch anzubieten. Denn schließlich gebe es bei den Kassen eben „eine schon seit Jahren anhaltende heimliche Rationierung“.
Entsprechend boomt der IGeL-Markt, während die Kassenleistungen für viele Versicherte trotz steigender Beiträge schrumpfen. Auf 1,5 Milliarden Euro schätzte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) für 2010 das Volumen der Selbstzahlerleistungen – das entspreche gegenüber 2005 einem Wachstum von 50 Prozent. Tendenz deutlich steigend. Dabei beinhalten diese Zahlen lediglich die in ärztlichen Praxen angebotenen Leistungen.
Von diesen sind auch in der Hausarztpraxis viele als Angebote sinnvoll: reisemedizinische Informationen und Impfungen; erweiterte Diabetes-Vorsorge mit den wichtigsten Blut-, Nieren-, Cholesterin- und Harnsäurewerten; erweiterte Check-Up-Untersuchungen mit Leber-, Nierenwerten, Blutbild, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Sonografie der Bauchorgane; Sporteignungstests für Risikosportarten wie Fallschirmspringen oder Tauchen; Belastungstests für Ausdauer- und Leistungssportler; Entwöhnungsangebote für Raucher; Reduktion für Übergewichtige.
Allerdings: Hausärzte und Internisten haben am stetig wachsenden IGeL-Markt bislang aber dennoch kaum Anteil: Sie sind bei diesen Angeboten deutlich unterrepräsentiert (WIdO-Monitor, 2/2010). Pro Arzt und Jahr liegen die Augenärzte mit durchschnittlich 578 Angeboten vorne, danach folgen die Frauenärzte mit 544 Angeboten, Urologen (431), Hautärzte (311). Erst weit dahinter die Gruppe der Allgemeinmediziner mit durchschnittlich 89 und Internisten mit durchschnittlich 48 IGeL-Angeboten.
Der IGeL-Marketing-Spezialist Helmuth C. Roider hält diese Zurückhaltung, speziell bei den Hausärzten, für falsch. Und vor allem für unbegründet (siehe A&W-Interview). Die nunmehr schriftlich verlangte Vorgabe für IGeL-Angebote mache diese für die Patienten transparenter und diene zugleich den Ärzten, die sich so besser als seriöse und kompetente Anbieter gesundheitlicher Leistungen darstellen können. Individuelle Gesundheitsleistungen dürfe man nicht der Anonymität des Internet oder Scharlatanen überlassen. Und solange Ärzte „klare Regeln im Umgang mit IGeL“ beachteten, so Ex-BÄK-Chef Hoppe, sei der Vorwurf rein „kaufmännischen Verhaltens“ unbegründet.
A&W-DOKU
Schriftlich müssen Patienten …
… nun über die Kosten von IGeL-Angeboten informiert werden. Das schreibt die im Juni auf dem Deutschen Ärztetag geänderte Musterberufsordnung (§ 12, Absatz 4) vor: „Vor dem Erbringen von Leistungen, deren Kosten erkennbar nicht von einer Krankenversicherung oder von einem anderen Kostenträger erstattet werden, müssen Ärztinnen und Ärzte die Patientinnen und Patienten schriftlich über die Höhe des nach der GOÄ zu berechnenden voraussichtlichen Honorars sowie darüber informieren, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch eine Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger nicht gegeben oder nicht sicher ist.“
(01.09.2011)
Zurück zur Übersicht